Rechtsprechung
LG Wiesbaden, 07.03.2000 - 9 O 222/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozesskostenhilfe bei erfolglosem Schmerzensgeldbegehren gegen Zigarettenhersteller wegen Gesundheitsschäden aus Nikotinkonsum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung, Zigaretten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 07.03.2000 - 9 O 222/99
- OLG Frankfurt, 01.02.2001 - 1 W 11/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.11.1989 - VI ZR 63/89
Rechte und Pflichten der beteiligten Kreditinstitute im Scheckeinzugsverkehr
Auszug aus LG Wiesbaden, 07.03.2000 - 9 O 222/99
Bei deliktischen Schadensersatzansprüchen besteht eine Auskunftspflicht nur, wenn das Bestehen eines Schadensersatzanspruchs dem Grunde nach feststeht und lediglich der Inhalt des Anspruchs oder die Höhe des Schadens offen sind (BGH NJW 1978 1002; NJW 1990, 1358 ). - BGH, 18.01.1978 - VIII ZR 262/76
Geltendmachung von gesetzlichen Auskunftsrechten durch den Konkursverwalter …
Auszug aus LG Wiesbaden, 07.03.2000 - 9 O 222/99
Bei deliktischen Schadensersatzansprüchen besteht eine Auskunftspflicht nur, wenn das Bestehen eines Schadensersatzanspruchs dem Grunde nach feststeht und lediglich der Inhalt des Anspruchs oder die Höhe des Schadens offen sind (BGH NJW 1978 1002; NJW 1990, 1358 ). - BVerwG, 17.10.1996 - 5 C 9.95
Ausbildungsförderung - Unwirksamkeit des § 6 Abs. 4 BAföG -TeilerlaßV wegen …
Auszug aus LG Wiesbaden, 07.03.2000 - 9 O 222/99
Die mit dem Rauchen verbundenen Gefahren sind seit Jahrzehnten allgemein bekannt, mit dem Konsum dieses Produkts typischerweise verbunden und werden von den Konsumenten grundsätzlich in Kauf genommen (…vgl. Kullmann Festschrift für Deutsch, Seite 217, 218 f; Steffen NJW 1996, 3062, 3063; BVerwG vom 31.08.1995 - 5 C 9/95;… Palandt/Thomas § 3 Produkthaftungsgesetz Rdn. 9).
- OLG Hamm, 04.06.2004 - 3 U 16/04
Zur Frage von Schadensersatzansprüchen gegen einen Zigarettenhersteller wegen …
Die vom Zigarettenrauchen für den Konsumenten ausgehenden Gefahren für die Gesundheit sowie die Gefahr des Abhängigwerdens bzw. der Entstehung einer Sucht sind seit langer Zeit in der gesamten Bevölkerung allgemein bekannt (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 1471 = ZLR 2001, 339; OLG Hamm, ZLR 2001, 332; LG Bielefeld, NJW 2000, 2514 f; LG Wiesbaden, ZLR 2001, 342 ff; Kullmann, Haftung von Tabakkonzernen für Raucherschäden, ZLR 2001, 231, 233; Steffen, Produzentenhaftung für Raucherschäden in den USA - Von der Mitverantwortung des Richters für die Selbstveranwortlichkeit des Bürgers, NJW 1996, 3062, 3063).Instruktionspflichten bestehen nur im Rahmen der jeweiligen Verbrauchererwartung, so dass der Hersteller über solche Produktgefahren und Produktrisiken keine Belehrung zu erteilen braucht, die zum allgemeinen Gefahrenwissen der Produktbenutzer gehören (vgl. OLG Hamm, ZLR 2001, 332, 333; OLG Hamm, NJW 2001, 1654, 1655; LG Wiesbaden, ZLR 2001, 342 ff).